Lustbarkeitsabgabe

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen vom 13. Dezember 2010 beträgt die Lustbarkeitsabgabe 10 % des Eintrittsgeldes. Die Lustbarkeitsabgabe gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.

Zuständig