Sachkundenachweis für Hunde

Ein Hund soll bei Ihnen einziehen oder ist vielleicht schon eingezogen? Den dafür erforderlichen Sachkundenachweis müssen Sie spätestens ein halbes Jahr nach Anmeldung Ihres Hundes erbringen.

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, geltend seit 1. Juni 2023, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden. Seit dem 1. Juni 2023 sind für alle ("neu ab diesem Zeitpunkt angeschaffte") Hunde verpflichtend zusätzliche Nachweise zu erbringen:

  • Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde

Wie komme ich zum Sachkundenachweis für Hunde?
Tierärzte und Fachkundige Personen (Hundetrainer) finden sich in den Gemeinden/Bezirken zusammen und legen fest, wann und wo sie Veranstaltungen anbieten.
Auf der Plattform von "dogaudit" finden sie Termine (wer, wann, wo) für die Ausbildung: https://www.dogaudit.at/startseite bzw. Veranstaltungen - https://dogaudit.info/veranstaltungen.html

Kurse für den Sachkundenachweis in Langau:
Kurstermine und Anmeldung telefonisch unter 0699/102 40 420.

Kurse für den Sachkundenachweis in Gars:
Kurstermine und Anmeldung telefonisch bei Frau Kohlhofer unter 0676/580 82 32 oder info@hundeschule-mold.at

Kurse für den Sachkundenachweis online:
Kurstermine und Anmeldung unter https://hundesachkunde.com, online.sachkunde@a1.net oder telefonisch unter 0670/60 72 948

Wenn der Sachkundenachweis nicht bereits bei der Meldung erbracht werden kann, ist er der Gemeinde binnen sechs Monaten ab Hundeanmeldung vorzulegen! Die allgemeine Sachkunde (NÖ Hundepass) ist bei einer weiteren Anschaffung eines Hundes nicht mehr zu erbringen. Es gilt der Grundsatz: "Einmal im Leben."
Der Sachkundenachweis setzt sich zusammen aus einer einstündigen Information durch einen Tierarzt und einer zweistündigen Information durch eine fachkundige Person (zB Hundesportverein). Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 von einem Hundehalter gehalten wurden, ist kein Sachkundenachweis erforderlich!

  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für alle Hunde

€ 725.000,-- Mindestversicherungssumme pro Hund für Personen- und Sachschäden und der weitergehenden Verpflichtung der Aufrechterhaltung des Bestandes dieser Haftpflichtversicherung.

Weiters ist seit 1. Juni 2023 das Halten von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt verboten!