Baubewilligungsansuchen

Gemäß § 14 NÖ BauO 2014 sind zum Beispiel folgende Bauvorhaben bewilligungspflichtig:

  • Neu- und Zubauten von Gebäuden
  • die Errichtung von baulichen Anlagen
  • die Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW
  • die Veränderung der Höhenlage eines Geländes 
  • der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind u.v.m.

Mitzubringen sind zumindest:

  • Ansuchen um Baubewilligung
  • Einreichplan in 3-facher Ausfertigung
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung

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Zuständig