Gemäß § 14 NÖ BauO 2014 sind zum Beispiel folgende Bauvorhaben bewilligungspflichtig:
- Neu- und Zubauten von Gebäuden
- die Errichtung von baulichen Anlagen
- die Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW
- die Veränderung der Höhenlage eines Geländes
- der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind u.v.m.
Mitzubringen sind zumindest:
- Ansuchen um Baubewilligung
- Einreichplan in 3-facher Ausfertigung
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
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