Bürgerinformation anlässlich des Unwetters vom 24.6.2021

Katastrophenhilfe für Private

Das Land Niederösterreich fördert die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle sind nicht anzuerkennen, soweit sie versicherbar gewesen sind. Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.

Voraussetzungen

Eintritt eines durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursachten Schadens. Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle sind nicht anzuerkennen, soweit sie versicherbar gewesen sind. Die Mindestschadenssumme von € 1.000,-- muss gegeben sein. Es müssen die erforderlichen behördlichen Bewilligungen für die beschädigten Objekte vorliegen.

Schadensmeldung

Formlose Schadensmeldung im Gemeindeamt St. Bernhard-Frauenhofen, 3580 St. Bernhard 56, Tel. 02982/2882, gemeinde@st-bernhard-frauenhofen.gv.at. Halten Sie bitte u.a. folgende Daten bereit: Kontodaten, Versicherungsdaten, bei Betrieben UID-Nummer bzw. LFBis-Nummer, Erhebung der sonstigen Voraussetzungen für die Beihilfe (Zustand des Objektes, Baubewilligung, ...)

Schadenserhebung

Anschließend muss die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission bilden, die die Schäden zu erfassen und die Schadenshöhe festzustellen hat. Der Termin für die Schadensaufnahme wird von der Gemeinde vereinbart. Bei diesem Termin wird ein Schadenerhebungsprotokoll aufgenommen.


Nähere Informationen finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html bzw. erhalten Sie bei der Kontaktstelle des Landes für den Bereich "Katastrophenbeihilfe" unter Tel. 02742/9005-12858.