Am 29. Jänner 2023 findet die Wahl des NÖ Landtages statt.
Zur Teilnahme an der NÖ Landtagswahl 2023 sind berechtigt:
- österreichische Staatsbürger/innen mit ordentlichem Wohnsitz in Niederösterreich, die spätestens am Wahltag (also am 29. Jänner 2023) 16 Jahre alt geworden sind und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- Auslandsniederösterreicher/innen, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und bis zum 18. November 2022 in die Landes-Wählerevidenz einer niederösterreichischen Gemeinde eingetragen worden sind.
Wer wird gewählt?
Gewählt wird in Niederösterreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Wahlkreis eigene Stimmzettel gibt. Der/Die Wähler/in hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens auf der Ebene des Wahlkreises und des Landeswahlvorschlages) die Listenreihung zu beeinflussen. Die auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien (das sind jene Parteien, die Wahlvorschläge eingebracht haben) entfallenen Mandate werden in zwei Ermittlungsverfahren berechnet, wobei Mandate die auf einer unteren Ebene erzielt wurden, jeweils angerechnet werden.
In Niederösterreich gilt ein starkes Persönlichkeitswahlrecht, sodass die gültige Vorzugsstimme die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung schlägt (Prinzip: NAME vor PARTEI).
Wichtige Termine und Fristen:
Schriftliche Beantragung von Briefwahlkarten: ab 1. Dezember 2022
Persönliche Beantragung von Briefwahlkarten: bis 27. Jänner 2023 - 12.00 Uhr im Gemeindeamt
Wahltag: 29. Jänner 2023
Briefwahl
Alle wahlberechtigten Bürger/innen, die am Wahltag nicht in ihrem Wahlsprengel wählen können (Urlaub, Krankheit usw.) haben die Möglichkeit, mit Briefwahlkarten zu wählen.
Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist NICHT möglich!!!
Schriftliche Beantragung: E-Mail, Fax, Brief, Rückantwortkarte der Wählerverständigung - Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (zB Lichtbildausweis) anfügen.
Mündliche Beantragung: Persönlich in Ihrem Gemeindeamt (Lichtbildausweis mitnehmen!)
Online-Wahlkartenantrag ab 1. Dezember 2022: Online-Wahlkartenantrag hier klicken
Wahlsprengel
Wahlsprengel | Ort | von | bis |
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Sprengel 1 Frauenhofen | Feuerwehrhaus - Frauenhofen 1 | 09.00 Uhr | 13.00 Uhr |
Wahllokal für Wahlkartenwähler |
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Sprengel 2 Strögen | Dorfgemeinschaftshaus - Strögen 1 | 09.00 Uhr | 10.15 Uhr |
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Sprengel 3 St. Bernhard und Gemeindewahlbehörde | Gemeindeamt - St. Bernhard 56 | 09.00 Uhr | 12.15 Uhr |
Wahllokal für Wahlkartenwähler |
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Sprengel 4 Groß Burgstall | Dorfgemeinschaftshaus - Groß Burgstall 36 | 09.00 Uhr | 11.00 Uhr |
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Sprengel 5 Poigen-Grünberg | Feuerwehrhaus - Poigen 64 | 09.00 Uhr | 11.30 Uhr |