NÖ Wohnbonus
Wer kann den NÖ Wohnkostenzuschuss beantragen?
Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
- 18.000 Euro Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
- 45.000 Euro Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00.
1-Personenhaushalt € 80,00
2-Personenhaushalt € 110,00
3-Personenhaushalt € 140,00
4-Personenhaushalt € 170,00
5-Personenhaushalt € 200,00
Was sind die genauen Voraussetzungen?
Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschreiten.
Die Förderung können Personen bekommen, die dem nach den Richtlinien berechtigten Personenkreis angehören. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohnkostenzuschusses gehören:
- Österreichische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
- Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie RL 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
- Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- Daueraufenthalt – EU gemäß $ 45 NAG oder
- Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß $ 49 NAG
- Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten (Asylberechtigte)
- Von der Förderung ausgenommen sind asylwerbende Personen.
Wer ist von der Förderung ausgenommen?
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte vollstationäre Versorgung vorliegt.
- Asylwerbende Personen.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 gestellt werden.
Am einfachsten ist die Beantragung mit dem Online-Antragsformular welches Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.html finden.
Personen, die keinen Internet-Zugang haben, können unter der Telefonnummer 02742/9005-15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragen.
Auch im Gemeindeamt liegen Antragsformulare auf.