Gemeinde
St. Bernhard-Frauenhofen
+43 2982 2882
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Informationen & Dienstleistungen > Zuständigkeiten
Sollte Ihr Tier verendet sein, ersuchen wir um Bekanntgabe im Gemeindeamt, zwecks Weiterleitung an die Tierkörperverwertung.