Zivilschutz

Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen), der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall), Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Zuständig