Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher; Verordnung für die Jahre 2023/2024; Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher; Verordnung für die Jahre 2023/2024

Aushängezeitraum: 11.05.2023 - 31.12.2024

Ausnahme von den Schonvorschriften f. Raben- u. Nebelkrähen, Elstern u. Eichelhäher; VO für 2023/2024; Erlaubnis f. Verwendung v. Krähenfängen f. Raben- u. Nebelkrähen, Elstern u. Eichelhäher; VO f. 2023/2024 (281 KB) - .PDF

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