7. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Groß Burgstall

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen beabsichtigt für die Katastralgemeinde Groß Burgstall den geltenden Flächenwidmungsplan abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5 und 6 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch 6 Wochen vom 12.02.2026 bis 26.03.2026 zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.

Kundmachung

Auflistung der Änderungspunkte

Auflage Pkt. 21 Groß Burgstall